Kommission im Sinne des Art. 130 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. (Unbewohnbarkeitserklärungen)

Die Kommission für die Feststellung der Voraussetzungen zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung...

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Die Kommission für die Feststellung der Voraussetzungen zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung von Häusern, seitens des Bürgermeisters, im Sinne des Art. 130 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28.04.2021 mit Beschluss Nr. 13/R eingesetzt und setzt sich wie folgt zusammen:

Name

Funktion

Frau Dr.in Livia Borsoi (Ersatz Frau Dr.in Andrea Rabensteiner)

Vertreterin der Sanitätseinheit

Herr Dr. Ing. Stefano Festini

Leiter des Gemeindebauamtes

Frau Geom. Monika Legierska (Ersatz Herr Geom. Alessandro Becchimanzi)

Abteilung 25.3, technisches Amt für den geförderten Wohnbau

Art der Organisation

Kommissionen

Orte

Gemeinde Toblach

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH

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Zuletzt aktualisiert: 01.07.2024, 16:11 Uhr