Die Kommission für die Feststellung der Voraussetzungen zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung von Häusern, seitens des Bürgermeisters, im Sinne des Art. 130 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28.04.2021 mit Beschluss Nr. 13/R eingesetzt und setzt sich wie folgt zusammen:
Name | Funktion |
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Frau Dr.in Livia Borsoi (Ersatz Frau Dr.in Andrea Rabensteiner) | Vertreterin der Sanitätseinheit |
Herr Dr. Ing. Stefano Festini | Leiter des Gemeindebauamtes |
Frau Geom. Monika Legierska (Ersatz Herr Geom. Alessandro Becchimanzi) | Abteilung 25.3, technisches Amt für den geförderten Wohnbau |